Jahreshauptversammlung am 19. September 2025

Liebe Mitglieder von Braunschweig eSports,

ihr solltet alle fristgerecht eine entsprechende Mail erhalten haben.

Hiermit laden wir euch herzlich zur Jahreshauptversammlung ein:

Datum: Freitag, 19. September 2025
Uhrzeit: 20:30 Uhr
Ort: Vereinsraum, Böttgerstraße 2, 38122 Braunschweig

Tagesordnung

TOP1: Bericht des Vorstands

Finanzen
Mitgliederentwicklung
Vereinsraum
Sponsorensituation
Events

TOP2: Bericht aus den Abteilungen + Social Media
TOP3: Vorstellung der Ergebnisse der Mitgliederbefragung
TOP4: Abgeleitete Maßnahmen
TOP5: Diskussion: Vereinsdienste
TOP6: Antrag auf Satzungsänderung (§ 12 Mitgliederversammlung)
Es wird beantragt, § 12 „Die Mitgliederversammlung“ um die Absätze 3–6 zu ergänzen:

3. Die Mitgliederversammlung kann vollständig virtuell stattfinden. Der Vorstand entscheidet darüber, ob die Mitgliederversammlung virtuell, in persönlicher Anwesenheit oder in hybrider Form stattfindet.

4. Wird die Versammlung mittels digitaler Teilhabe in hybrider Form abgehalten, werden die Mitgliederrechte, insbesondere Rede-, Antrags-, Auskunfts- und Abstimmungsrechte der Online-Teilnehmer dennoch vollständig gewährleistet. Dies kann im Wege jeder Art der Telekommunikation und Datenübertragung und auch durch Kombination unterschiedlicher Übertragungswege geschehen. Die Verfahrensweise im Einzelnen wird mit der Einladung sowie zu Beginn jeder hybriden Mitgliederversammlung durch den Vorstand festgelegt und erläutert. Soweit nicht anders angegeben, wird grundsätzlich Discord verwendet.

5. Geheime Wahlen finden bei virtueller und hybrider Mitgliederversammlung über ein geeignetes Online-Tool statt. Körperlich anwesende Mitglieder wählen bei hybrider Verfahrensweise vor Ort. Der ordnungsgemäße Ablauf des Wahlvorgangs wird durch den Wahlleiter sichergestellt. Mitglieder haben auch die Möglichkeit zur Briefwahl.

6. Die einzelnen Mitglieder sind für die technischen Teilnahmevoraussetzungen an ihren Endgeräten selbst verantwortlich. Der Verein gewährleistet lediglich die wesentliche Bereitstellung der virtuellen sowie ggf. fernmündlichen Zugangsmöglichkeiten hinsichtlich der am Versammlungsort befindlichen Technik. Bei allgemeinen technischen Störungen muss die Mitgliederversammlung zeitnah wiederholt werden.

TOP7a: Anträge auf Änderung der Beitragsordnung
Anpassung § 3 Beiträge

Erwachsene ab 21 Jahren: 7,00 €/Monat
(statt bisher 6,00 €/Monat)
TOP7b: Einführung eines neuen § 4 Freiwilliger Zusatzbeitrag
(alle weiteren Paragraphen verschieben sich entsprechend)

§ 4 Freiwilliger Zusatzbeitrag
1. Jedes aktive Mitglied kann einen freiwilligen Zusatzbeitrag leisten, der nur anfällt, wenn der Verein eine Räumlichkeit unterhält. Dies ist in der folgenden Höhe möglich:
a) Großer Zusatzbeitrag: 40 € pro Monat
b) Mittlerer Zusatzbeitrag: 20 € pro Monat
c) Kleiner Zusatzbeitrag: 10 € pro Monat
2. Die Anmeldung und Kündigung des Zusatzbeitrages erfolgt per E-Mail an die Mitgliederverwaltung.
3. Der Zusatzbeitrag wird monatlich eingezogen. Voraussetzung ist, dass der Verein im Laufe des Monats Räumlichkeiten per Miet- oder Pachtvertrag besitzt und der Vorstand dem Einzug zustimmt. Ein rückwirkender Einzug für den jeweiligen Monat ist möglich. Der Beginn des Einzugs muss vorher allen betroffenen Mitgliedern per E-Mail mitgeteilt werden.
4. Eine Kündigung des Zusatzbeitrages wird grundsätzlich erst nach einer Frist von sechs Monaten nach ihrem Eingang wirksam. Der Vorstand kann bei Härtefällen wie finanziellen Schwierigkeiten oder Umzug von der Frist befreien.
5. Der Zusatzbeitrag ist zweckgebunden. Sollten die eingezogenen Zusatzbeiträge die Kosten der Räumlichkeit übersteigen, kann der Überschuss nur als Rücklage für zukünftige Kosten von Räumlichkeiten verwendet werden.

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, da diese Beschlüsse für die Zukunft unseres Vereins von großer Bedeutung sind.

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